Um den Flurbereich an die Bedürfnisse aller Bewohner anzupassen, sollten Hausbauer schon bei der Planung auf die Details achten. Im Beitrag erfahren sie, wie sie Treppenhäuser barrierefrei gestalten, damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Blinde oder Personen mit einer Sehbehinderung die Treppen gefahrenfrei nutzen können.
Grundlage einer sicheren Treppe
Neben dem Komfort spielt die Sicherheit bei der Planung der Treppen im Wohnbereich, im Hausflur sowie im Eingangsbereich eine wesentliche Rolle. Die gesetzlich einzuhaltenden Bauvorschriften entnehmen Bauherren der jeweiligen Landesbauordnung oder der DIN 18065. Die Norm gibt Aufschluss über die Art der Konstruktion, die Ausführung und die einzuhaltenden Mindest- und Höchstmaße von:
- Handläufen
- Treppengeländern
- Treppenstufen
- Gehbereichen
- Lauflinien
Rutschfeste Oberfläche und sichtbare Kanten ermöglichen die sichere Treppennutzung. Ein Handlauf dient zum Festhalten und zur Orientierung gleichermaßen. In der richtigen Höhe und Länge angebracht, verhindert er schwere Stürze. Eine gute Beleuchtung an der Decke und an den Wänden erlaubt es Bewohnern, mögliche Hindernisse frühzeitig zu erkennen, denn schon ein unachtsam liegengelassenes Spielzeug auf dem Treppenabsatz oder die Schuhe des Nachbarn begünstigen Unfälle.
Richtlinien für die barrierefreie Treppenhausgestaltung
Für die Gestaltung barrierefreier Treppenhäuser gelten zusätzliche Vorgaben, festgehalten in der DIN-Norm 18040. Sie stellt sicher, dass Menschen mit Blindheit, einer Beeinträchtigung des Sehens oder motorischen Einschränkungen alle Bereiche ohne fremde Hilfe oder Erschwernis normal nutzen können.
Im Hinblick auf die Treppenhausgestaltung enthält die Norm für barrierefreies Wohnen bestimmte Regelungen zur erleichterten Orientierung im Treppenhaus und zur Laufgestaltung. Hinzu kommen Maßgaben zur Ausbildung der Stufen und zur Ausführung der Handläufe.
Barrierefreie Treppenhäuser: Hinweise zur Laufgestaltung und Stufenausbildung
Um ein Treppenhaus barrierefrei zu gestalten, empfiehlt sich ein gerader Treppenlauf mit Podesten, da Wendeltreppen Unfälle begünstigen. Sie führen häufiger dazu, dass sich Menschen mit motorischen Einschränkungen oder begrenztem Sehvermögen vertreten oder stolpern.
Barrierefreie Treppen haben Setzstufen. Bei diesen ist der Bereich zwischen zwei Auftrittsflächen geschlossen. Die Überkragung darf zwei Zentimeter nicht überschreiten. Für eine komfortable Treppennutzung sind die Stufen 28 cm tief und 17 cm hoch. Weitere Hinweise erhalten Hausbauer in der DIN 18040 für Gebäudetreppen oder in der Landesbauordnung.
Wie sind die Handläufe in barrierefreien Treppenhäusern beschaffen?
Handläufe erhöhen die Sicherheit beim Treppensteigen. Menschen, denen das Gehen schwerfällt, können sich daran abstützen oder nutzen es zur Orientierung, um die einzelnen Treppenstufen sicher zu erfassen. In einem barrierefreien Treppenhaus befinden sich zu beiden Seiten der Treppe Handläufe. Angebracht in einer Höhe von mindestens 85 cm senkrecht zum Rand der Treppenstufen ermöglichen sie die komfortable Nutzung. Um die Sicherheit zu erhöhen, verläuft der Handlauf durchgehend ohne Unterbrechungen auf Podesten oder am Treppenauge. Zudem sollte er an der obersten und untersten Stufe mindestens 30 cm herausragen, damit Bewohner auf der Suche nach einer Stütze nicht ins Leere greifen. Die Enden sind abgerundet und zeigen nach unten, um Stoßverletzungen zu vermeiden.
Weitere Anforderungen für den Handlauf in barrierefreien Treppenhäusern:
- Material: Holz nutzt sich schnell ab und beginnt zu splittern. Besser geeignet sind Holme aus griffsicheren, handwarmen Werkstoffen. Nennenswert sind Handläufe aus Kunststoff oder Edelstahl.
- Form: Der Holm ist oval oder rund. Um ihn bequem zu greifen, ist er zwischen 3 und 4,5 Zentimeter dick.
- Befestigung: Damit Nutzer nicht mit der Hand hängen bleiben, erfolgt die Montage der Halter an der Unterseite. Dabei sollte der Holm weit genug von der Wand abstehen, damit sich Bewohner keine Abschürfungen zuziehen.
Hilfsmittel zur besseren Orientierung in barrierefreien Treppenhäusern
Damit sich Menschen mit Behinderung im Treppenhaus einfacher zurechtfinden, eignen sich diese Hilfsmittel:
- kontrastreiche Stufenmarkierungen mit durchgängigen Streifen
- Farb- und Materialwechsel am Beginn und Ende der Trittstufen
- kontrastfarbige Handläufe mit taktilen Hinweisen zum Beginn der ersten und dem Ende der letzten Stufe
- blend- und schattenfreie Wand- und Deckenbeleuchtung, die alle Bereiche gleichmäßig ausleuchtet
- Beleuchtung mit Bewegungsmeldern
- farblich herausstechende Lichtschalter in einer einheitlichen Höhe von 85 cm
- Einbau zusätzlicher Handläufe für Kleinwüchsige und Kinder in einer Höhe von 65 cm
Fazit: Barrierefreie Treppenhäuser vor Baubeginn planen
Maßgeblich für die Planung und Umsetzung eines barrierefreien Treppenhauses ist die DIN 18040. Die Norm regelt die allgemeinen Vorgaben für die Ausgestaltung des Flurbereichs von der Laufgestaltung bis hin zur Beschaffenheit der Handläufe und Stufen.